TL Aviation

Basic Instrument Rating (B-IR) 

TL Aviation

Das "Basic Instrument Rating" (B-IR) mit seinem modularen Konzept ist noch recht neu, unser Lehrgang wurde im Januar 2022 vom Luftfahrtbundesamt (LBA) genehmigt. Das B-IR entfaltet seine Vorteile insbesondere dann, wenn man sofort nach erhalt der PPL(A) Lizenz ohne vorhandene Flugerfahrung mit der IR Ausbildung beginnen möchte - im Gegensatz zum CB-IR sind keine Mindeststunden (PIC Time) erforderlich.

Das Basic IR teilt sich in die folgenden Module auf, die einzelnen nacheinander erworben werden können.

 

  • Modul 1 beinhaltet die grundlegende Ausbildung im Instrumentenflug im Simulator und Luftfahrzeug. Mit diesem Modul muss gem. FCL.835 begonnen werden, die darauffolgende Ausbildung kann je nach Bewerberwunsch konfiguriert werden.
  • Modul 2 beinhaltet die Ausbildung in Abflug und Anflugverfahren. Auch dieses Modul beginnt im Simulator und wird im Luftfahrzeug abgeschlossen.
  • Modul 3 beinhaltet eine Ausbildung im Reiseflug ohne Approach- und Departure-Qualifikation.
  • Modul 4 beschreibt die IR Ausbildung für zweimotorige Luftfahrzeuge

Rechte

  • Berechtigt zum Instrumentenflug auf Strecke (Modul 3) sowie für Instrumentenan- und -abflüge (Modul 2), allerdings mit im Vergleich zum CB-IR erhöhten Wetterminima (Mindestbodensicht 1.500 Meter; Wolkenuntergrenze bei Starts mind. 600 Fuß; Entscheidungshöhe bei Anflügen: immer +200 Fuß über den veröffentlichten Minima für CB IR)
  • Die Rechte der Berechtigung dürfen nur in den EASA-Ländern ausgeübt werden (nicht ICAO konform).
  • Die Berechtigung ist ein Jahr gültig und kann verlängert werden durch einen Flug mit Prüfer (Befähigungsüberprüfung) oder durch einen Übungsflug von einer Stunde mit FI-IR und 6 Stunden IFR- Flugerfahrung als PIC in den 12 Monaten vor Ablauf inkl. 3 durchgeführte Instrumentenanflüge (nur jedes 2. Jahr zulässig).

Theorie

Da die theoretische Ausbildung auch beim B-IR gem. FCL. 615 erfolgt, ist der Umfang identisch zum CB-IR. Dieser verteilt sich auf die unten aufgeführten Fächer und 80 Unterrichtsstunden. Der theoretische Unterricht erfolgt entweder in einem berufsbegleitenden Präsenzseminar in den Räumlichkeiten unserer Flugschule oder auf Wunsch über einen Fernlehrgang. Bei zuletzt genannter Ausbildungsvariante sind lediglich 9 Stunden Nahunterricht in einem von der ATO organisierten Klassenunterricht zu besuchen.

  • Luftrecht
  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde
  • Flugplanung und Überwachung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Funknavigation
  • IFR Kommunikation (Sprechfunkverfahren)

Anders als beim CB-IR teilt sich die theoretische Prüfung analog zur praktischen Ausbildung in drei Module auf. Es gibt daher keine Aufteilung in Theoriefächer mehr, stattdessen werden alle Lernziele auf alle drei Module verteilt.

Praktische Ausbildung

Beim B-IR sind keine praktischen Mindest-IFR-Flugstunden erforderlich - hier wird tatsächlich rein kompetenzbasiert ausgebildet. Das bedeutet, dass die Dauer der praktischen Ausbildung in den einzelnen Modulen von der persönlichen Leistungsfähigkeit abhängt.  Selbstverständlich passen wir unsere Ausbildungsinhalte fortlaufend individuell an den jeweiligen Flugschüler an, um so einen möglichst effizienten Verlauf der Lernkurve zu gewährleisten.

Ausbildung außerhalb der ATO

Sollten Sie die außerhalb der Flugschule (ATO) möglichen Stunden auf Ihrem eigenen Flugzeug fliegen wollen, stellen wir dafür unter bestimmten rechtlichen und versicherungstechnischen Bedingungen gerne einen Fluglehrer zur Verfügung, der Sie dann auch nach unserem Ausbildungsplan von Anfang an professionell schult.

Nutzung des eigenen Luftfahrzeugs

  • Es liegt ein Nutzungsvertrag zwischen Halter und TL Aviation vor.
  • Das zu verwendende Luftfahrzeug wird von einer CAMO betreut.
  • Es liegt ein Instandhaltungsvertrag mit einem Werftbetrieb (Part 145) vor.
  • Das Instandhaltungsprogram (IHP) und der CAMO Vertrag müssen für Schulflüge in einer gewerblichen ATO genehmigt sein.
  • Das Betriebshandbuch (BHB) der ATO berücksichtigt die Kommunikation und Verantwortlichkeiten für die Instandhaltung.

Zusammenfassung:

Theorieausbildung (identisch für B-IR und CB-IR) 

  • 80 Stunden Präsenzunterricht in der Flugschule, jeweils an zwei Abenden in der Woche für etwa 3 Monate (im Gruppenkonsens kann teilweise auch auf das Wochenende ausgewichen werden)
  • Alternativ Nutzung eines Fernlehrgangs mit Selbststudium und lediglich 9 Stunden Präsenzunterricht in der Flugschule
  • Die theoretische Prüfung erfolgt immer in Abhängigkeit von den durch den Bewerber gewählten Modulen (siehe oben)
  • Inhalt und Umfang ist für Basic IR  und Competency based IR identisch. Wer nach dem B-IR das CB-IR erwirbt, braucht keinen Theorieunterricht, lediglich eine mündliche Prüfung wird gefordert
  • Wenn nicht vorhanden, muss das Allgemeine Sprechfunkzeugnis AZF und die ICAO-Sprachbefähigung Englisch mindestens Level 4 erworben werden.
  • Prüfung: Keine Aufteilung in Theoriefächer mehr, stattdessen werden alle Lernziele in allen drei Modulen abgefragt.

Praktische Ausbildung 

Anders als beim CB-IR ist keine vorherige Flugerfahrung erforderlich; die Ausbildung kann unmittelbar nach Erhalt der PPL(A) Lizenz begonnen werden.

Wir beraten Sie gerne bezüglich des neuen B-IR Ausbildungsgangs. Kontaktieren Sie uns einfach für ein unverbindliches Informationsgespräch.

Voraussetzungen

  • PPL(A) oder CPL(A) gem. Teil-FCL
  • Gültige Klassenberechtigung SEP(L)
  • Keine(!) Mindeststunden erforderlich
  • Medical der Klasse I oder Klasse II mit Reintonaudiometrie
  • AZF Sprechfunkzeugnis
  • Englisch Sprachlevel „ICAO Englisch Level 4“
  • NVFR Berechtigung, wenn auch Nacht-IFR geflogen werden soll