TL Aviation

Competency Based Instrument Rating (CB-IR) 

TL Aviation

Durch die Einführung der Verordnung (EU) 245/2014 ist es nun auch in EASA Mitgliedsstaaten möglich geworden, eine vereinfachte IFR Berechtigung mit wesentlichen Erleichterungen in Theorie und Praxis zu erwerben. Die Competency based IR-Berechtigung ist besonders für Privat- (PPL) und Berufspiloten (CPL) interessant.

Der Anteil der IFR Flugstunden wird von 50 auf nun 40 reduziert. Die theoretische Ausbildung wird durch Verlagerung vieler Themenpunkte in die HPA Ausbildung von 150 auf 80 Stunden gekürzt.

Rechte

Die Instrumentenflugberechtigung ermöglicht Flüge ohne Sicht nach außen bis zu einer Entscheidungshöhe von 60 m (200 ft) auf Flugzeugen durchzuführen, die nicht zur Kategorie „High Performance Aircraft“ (HPA) gehören. Für HPA wird der IFR Teil aus der HPA Theorie gemäß AMC1 zu Teil-FCL.720.A (b)(2)(i) zusätzlich benötigt. Die Berechtigung wird durch Eintragung in den Luftfahrerschein (PPL oder CPL) mit einer Gültigkeit von 12 Monaten erteilt.

Theorie

Die theoretische Ausbildung wurde durch die EASA verschlankt und enthält für die entsprechende Zielgruppe nur noch den relevanten Lernstoff. Dieser verteilt sich auf die unten aufgeführten Fächer und 80 Unterrichtsstunden. Der theoretische Unterricht erfolgt entweder in einem berufsbegleitenden Präsenzseminar in den Räumlichkeiten unserer Flugschule oder auf Wunsch über einen Fernlehrgang. Bei zuletzt genannter Ausbildungsvariante sind lediglich 9 Stunden Nahunterricht in einem von der ATO organisierten Klassenunterricht zu besuchen.

 

  • Luftrecht
  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde
  • Flugplanung und Überwachung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Funknavigation
  • IFR Kommunikation (Sprechfunkverfahren)

Praktische Ausbildung

Von den gesetzlich geforderten 40 (SEP) bzw. 45 (MEP) Mindeststunden für die praktische Ausbildung können 25 (SEP) bzw. 30 (MEP) Flugstunden in unserem Simulator vom Typ Elite S812 geleistet werden. So muss nur noch die verbleibende Flugzeit von 15 Stunden im Luftfahrzeug geflogen werden, wodurch die Ausbildungskosten zusätzlich gesenkt werden können.

Haben Sie bereits eine Ausbildung im Instrumentenflug nachzuweisen, führen wir zunächst eine Kompetenzbeurteilung durch, um den Umfang (mindestens 10 Stunden) und Inhalt der restlichen Ausbildung festlegen zu können. Die Kompetenzbeurteilung wird dazu in unserem Simulator durchgeführt.

Ausbildung außerhalb der ATO

Sollten Sie die außerhalb der Flugschule (ATO) möglichen Stunden auf Ihrem eigenen Flugzeug fliegen wollen, stellen wir dafür unter bestimmten rechtlichen und versicherungstechnischen Bedingungen gerne einen Fluglehrer zur Verfügung, der Sie dann auch nach unserem Ausbildungsplan von Anfang an professionell schult.

Nutzung des eigenen Luftfahrzeugs

Die Nutzung des eigenen Luftfahrzeugs während der weiterführenden Ausbildung an einer ATO ist durch einen so genannten „Nutzungsvertrag" möglich. Das Luftfahrt-Bundesamt - Referat L1 als zuständige Abteilung hat dazu folgende Festlegungen getroffen:

 

  • Es liegt ein Nutzungsvertrag zwischen Halter und TL Aviation vor.
  • Das zu verwendende Luftfahrzeug wird von einer CAMO betreut.
  • Es liegt ein Instandhaltungsvertrag mit einem Werftbetrieb (Part 145) vor.
  • Das Instandhaltungsprogram (IHP) und der CAMO Vertrag müssen für Schulflüge in einer gewerblichen ATO genehmigt sein.
  • Das Betriebshandbuch (BHB) der ATO berücksichtigt die Kommunikation und Verantwortlichkeiten für die Instandhaltung.

Zusammenfassung

Theorieausbildung (identisch für E-IR und CB-IR) 

  • 80 Stunden Präsenzunterricht in der Flugschule, jeweils an zwei Abenden in der Woche für etwa 3 Monate (im Gruppenkonsens kann teilweise auch auf das Wochenende ausgewichen werden)
  • Alternativ Nutzung eines Fernlehrgangs mit Selbststudium und lediglich 9 Stunden Präsenzunterricht in der Flugschule
  • Die diesbezügliche Prüfung umfasst nur noch 150 Fragen und kann so an einem Tag beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig abgenommen werden.
  • Inhalt und Umfang ist für Enroute IR  und Competency based IR identisch. Wer nach dem E-IR das CB-IR erwirbt, braucht weder Theorieunterricht, noch -prüfung.
  • Wenn nicht vorhanden, muss das Allgemeine Sprechfunkzeugnis AZF und die ICAO-Sprachbefähigung Englisch mindestens Level 4 erworben werden.

Praktische Ausbildung 

  • Bei einer Ausbildung für einmotorige Flugzeuge: Mindestens 40 Stunden IFR-Flugunterricht; bis zu 25 Flugstunden können dabei in einem Flugsimulator der Kategorie FNPT II durchgeführt werden.
  • Bei einer Ausbildung für mehrmotorige Flugzeuge: Mindestens 45 Stunden IFR-Flugunterricht; bis zu 30 Flugstunden können in einem Flugsimulator der Kategorie FNPT II durchgeführt werden. Es müssen mindestens 15 Stunden auf mehrmotorigen Flugzeugen geflogen werden.

Wir beraten Sie gerne bezüglich der neuen IFR-Ausbildungsgänge. Kontaktieren Sie uns einfach für ein unverbindliches Informationsgespräch.

Voraussetzungen

  • PPL(A) oder CPL(A) gem. Teil-FCL
  • Gültige Klassenberechtigung SEP(L)
  • Medical der Klasse I oder Klasse II mit Reintonaudiometrie
  • 50 Stunden Überlandflug als PIC
  • AZF Sprechfunkzeugnis
  • Englisch Sprachlevel „ICAO Englisch Level 4“
  • NVFR Berechtigung gem. FCL.810

Nachtflug Berechtigung

Wird beabsichtigt, die Rechte der Enroute IR Berechtigung auch innerhalb der Nacht auszuüben, ist zusätzlich eine NFQ Berechtigung nach FCL.810 erforderlich. Ist diese nicht vorhanden, werden die Rechte des EIR auf Instrumentenflüge am Tag beschränkt.