TL Aviation

Kommerzielle Pilotenlizenz – CPL(A) 

TL Aviation

Die CPL(A) Lizenz gem. FCL.300 ermöglicht als „kleinste“ Lizenz den Einstieg in die gewerbliche Fliegerei. Sie erhalten damit die Rechte, als verantwortlicher Pilot (PIC) oder Copilot (COP) gegen Vergütung auf Flugzeugen unter 5,7 Tonnen tätig zu werden, sowie als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen mit Einmann-Besatzung (Single Pilot Aeroplane - SPA) tätig zu werden. Selbstverständlich beinhaltet die CPL(A) Lizenz auch die Möglichkeit, weiterhin die Rechte einer LAPL(A) und PPL(A) Lizenz auszuüben.

Als Inhaber einer CPL(A) Lizenz ist es Ihnen also beispielsweise erlaubt, die folgenden Luftfahrzeuge im gewerblichen Luftverkehr zu operieren:

  • Beech King Air 90 bis 350
  • Cessna Citation Jet I
  • Dornier 228
  • Cessna Caravan, Pilatus PC12 oder Quest Kodiak
  • SEP(L)
  • MEP(L)

Die Lizenz ist aber auch für Privatpiloten geeignet, die ihre theoretischen Kenntnisse und ihre fliegerischen Fertigkeiten erweitern und vertiefen wollen. Sie können dann beispielsweise gewerbliche Rundflüge im Rahmen eines AOC (Aircraft Operator Certificate) nach Sichtflugregeln (VFR) durchführen.

Als CPL(A) Inhaber erfüllen Sie zudem alle Voraussetzungen gem.FCL.915.FI, um als Fluglehrer in einer Flugschule (ATO) uneingeschränkt tätig werden zu können.

Theoretische Ausbildung

Der theoretische Unterricht umfasst 250 Stunden in folgenden Fächern:

  • Luftrecht
  • Flugzeugzelle & Systeme
  • Triebwerkkunde
  • Instrumente
  • Elektronik
  • Beladung & Schwerpunkt
  • Flugleistungen
  • Flugplanung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Allgemeine Navigation
  • Funknavigation
  • Betriebliche Verfahren
  • Aerodynamik
  • Sprechfunkverkehr

Die geforderten 250 Stunden Theorieausbildung können als Klassenunterricht in der Schule durchgeführt werden. Alternativ dazu ist eine Kombination aus CAT Fernlehrgang und 25 Stunden Nahunterricht möglich.

Praxis-Ausbildung

Wenn Sie bereits im Besitz der Instrumentenflugberechtigung sind, verkürzt sich die CPL(A) Ausbildung gem. Anlage 3 - Absatz E. zu Teil-FCL der Verordnung (EU) 1178/2011 auf 15 Stunden Flugausbildung nach Sichtflugregeln.

Davon werden für 10 Flugstunden alternativ die Cessna 152, oder Piper PA28 eingesetzt und für 5 Flugstunden ein Flugzeug mit Einziehfahrwerk und Verstellpropeller.

Für Bewerber ohne Instrumentenflugberechtigung sind zusätzlich 10 Stunden Flugausbildung im Instrumentenflug durchzuführen. 5 Stunden können davon in unserem Simulator FNPT II absolviert werden.

Für Bewerber ohne Nachtflugberechtigung gem. FCL.810 sind zusätzlich 5 Stunden Nachtflugausbildung einzukalkulieren.

MEP(L) Kombiniert

Unser durch das Luftfahrt-Bundesamt genehmigtes Ausbildungshandbuch zum Erwerb der CPL(A) Lizenz ermöglicht zudem die kombinierte Ausbildung um Erwerb der MEP(L) PIC Klassenberechtigung gem. FCL.725.A.

MwSt. Befreiung

Da die CPL(A) Ausbildung ist als Berufsausbildung von der Mehrwertsteuer befreit.

Voraussetzungen zum Ausbildungsbeginn

  • PPL(A) mit Nachtflugberechtigung (wenn nicht vorhanden verlängert sich die CPL-Ausbildung um 5 Std. NFQ Training)
  • 150 Flugstunden Gesamtflugzeit, vor Antrag der Lizenz müssen 200 h Gesamtflugerfahrung nachgewiesen werden
  • Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 17 Jahre (zur Erteilung der Lizenz 18 Jahre)
  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse I
  • Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des §24 LuftVZO
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes
  • Nachweis ausreichender Kenntnisse in den Fächern Mathematik, Physik und Englisch per Zeugnis oder Leistungseingangstest der Flugschule