TL Aviation

Instrument Rating Instructor (IRI) 

TL Aviation

Als IFR Fluglehrer dürfen Sie Lizenzinhaber mit einer bereits vorhandenen Klassenberechtigung für den Sichtflug im Flug nach Instrumenten zum Erwerb der IR(A) oder Enroute IR Berechtigung ausbilden. Enroute IR Inhaber dürfen Sie zudem zur Verlängerung der E-IR Berechtigung den jährlichen Übungsflug abnehmen.

 

 

 

Ausbildung - IRI(A) gem. FCL.905.IRI

Theoretische Ausbildung

  • 25 Stunden Lehren und Lernen *
  • 10 Stunden fachliche Ausbildung einschließlich Überprüfung der theoretischen Instrumentenkenntnisse, der Erstellung von Unterrichtsplänen und der Entwicklung von Ausbildungsfähigkeiten

Praktische Ausbildung

  • Für Bewerber ohne FI(A) Lehrberechtigung, mindestens 10 Flugunterrichtsstunden auf einem Flugzeug, oder 8 Stunden in unserem Elite S812 - FNPT II gefolgt von 2 Stunden im Luftfahrzeug.
  • Für Bewerber Mit FI(A) Lehrberechtigung, mindestens 5 Flugunterrichtsstunden auf einem Flugzeug, oder 5 Stunden in unserem Elite S812 - FNPT II

* Falls der Bewerber Inhaber einer Lehrberechtigung ist oder war, entfallen die 25 Stunden „Lehren und Lernen

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Gültige Lizenz und Klassenberechtigung inkl. IR gem. Teil-FCL der Verordnung (EU) 1178/2011
  • Mindestens 800 Flugstunden unter IFR, davon mindestens 400 Stunden in Flugzeugen.
  • Für den Fall, das die IRI Rechte auch auf mehrmotorigen Luftfahrzeugen ausgeübt werden sollen, ist zusätzlich eine CRI(A) Lehrberechtigung für mehrmotorige Luftfahrzeuge gem. FCL.930.CRI Absatz a) erforderlich.