TL Aviation

Privatpilotenlizenz - PPL(A) 

TL Aviation

Die Privatpilotenlizenz stellt als erste Lizenz den Grundstock für eine evtl. spätere weitere fliegerische Ausbildung dar und bietet ein fliegerisches Fundament. Sie erhalten damit die Möglichkeit, einmotorige kolbengetriebene Luftfahrzeuge im nicht-gewerblichen Einsatz in allen EASA Mitgliedsstaaten zu operieren oder zu chartern. Ihre EASA PPL(A) Lizenz entspricht den Anforderungen der Internationalen Zivilen Luftfahrt Organisation (ICAO) und wird auch von ausländischen (nicht EASA) Staaten anerkannt. So ist z.B. eine einfache Umschreibung in eine FAA (USA) Lizenz möglich.

Der Vorteil der PPL(A) Lizenz gegenüber der etwas weniger aufwendigen LAPL(A) Ausbildung ist, dass diese um weitere Berechtigungen wie Nachtflug (NFQ) oder die Instrumentenflugberechtigung (IR) sowie weitere Luftfahrzeugmuster erweitert werden kann.

Die PPL(A) Ausbildung besteht aus dem folgenden theoretischen Umfang. Eine theoretische Ausbildung ist im Klassenverband in den Räumlichkeiten der TL Aviation als berufsbegleitende Ausbildung möglich. Alternativ kann man sich die notwendigen Kenntnisse über einen Fernlehrgang im Selbststudium aneignen. In diesem Fallen müssen lediglich 10% der vorgeschriebenen Ausbildungszeit im Klassenverband besucht werden.

Theoretische Ausbildung

Mindestens 100 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern

  • Luftrecht
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Navigation
  • Betriebliche Verfahren
  • Aerodynamik

Praxis-Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt in drei Phasen:

Mit Phase 1 können Sie ein Flugzeug alleine im Platzrundenbereich fliegen. Mit Phase 2 erreichen Sie die Solo-Überlandreife nach bestandener Theorie-Prüfung. In Phase 3 werden Sie die praktische Prüfungsreife erlangen.

Vorgeschrieben sind mindestens 45 Flugstunden, die sich folgendermaßen aufteilen:

  • Mindestens 25 Stunden mit Lehrer
  • Mindestens 10 Stunden Solo unter Aufsicht des Lehrers
  • Mindestens 5 Stunden Überlandflug
  • Maximal 5 Stunden Training in einem Simulator (FNPT II)

Die praktische Ausbildung erfolgt entweder auf einem bewährten Ausbildungsklassiker, unserer PA28 Piper Archer III, oder auf unserer Cirrus SR20 G3.

Teil der Ausbildung zum Privatpiloten ist der Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses. Entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in Englisch/Deutsch (BZF I). Beabsichtigen Sie bereits heute mit Ihrer neuen Lizenz die fliegerische Freiheit zu nutzen und ins europäische Ausland zu fliegen, empfiehlt sich direkt der Erwerb des BZF I.

Darüber hinaus dürfen Piloten nur dann am Sprechfunkverkehr teilnehmen, wenn für die verwendete Sprache ein Sprachenvermerk in ihrer Lizenz eingetragen ist. Das gilt über Englisch hinaus für jede Sprache, also auch für die deutsche Sprache. Diesen Vermerk erhält man über eine Selbsterklärung (deutsche Muttersprachler für Deutsch) und eine Sprachprüfung (für Englisch).

Voraussetzungen zum Ausbildungsbeginn

  • Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahre (zur Erteilung der Lizenz 17 Jahre)
  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des §24 LuftVZO
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (nicht älter als 3 Monate)
  • Führungszeugnis der Klasse „0“ zur Vorlage bei der zuständigen Luftfahrtbehörde
  • Nachweis der Kenntnisse über Erste Hilfe (2 tägige Ausbildung)