TL Aviation

Class Rating Instructor (CRI) 

TL Aviation

Sie möchten Ihre Begeisterung und Ihr Wissen an andere weitergeben? Dann werden Sie Class Rating Instructor und Erwerben Sie in einem Ausbildungslehrgang die Qualifikation, um als Lehrberechtigter auf einmotorigen oder mehrmotorigen Luftfahrzeugen tätig zu werden.

Dadurch ist es Ihnen möglich Lizenzinhaber in eine andere Luftfahrzeugklasse einweisen. Dazu zählen neben der Klasse SEP(L) und MEP(L) auch turbinengetriebene Luftfahrzeuge nach CS-23 vom Typ Cessna Caravan, Pilatus PC12 sowie Socata TBM 700.

Theoretische Ausbildung

  • 25 Stunden Lehren und Lernen *
  • 10 Stunden fachliche Ausbildung einschließlich Überprüfung der Fachkenntnisse, der Erstellung von Unterrichtsplänen und der Entwicklung von Ausbildungsfähigkeiten

Praktische Ausbildung gem. FCL.930 CRI

  • 5 Stunden Flugunterricht auf mehrmotorigen Flugzeugen, davon
    • 2 Stunden FNPT II – MEP(L)
    • 3 Stunden Ausbildung im Luftfahrzeug
  • 3 Stunden Flugunterricht auf einmotorigen Flugzeugen

Hinweis für die CRI MEP Ausbildung:

Um die Ausbildung in kritischen Flugphasen besser durchführen zu können (wie beispielsweise beim einmotorigen Betrieb von zweimotorigen Luftfahrzeugen), haben wir unsere Ausbildungsdokumentation an die letzten Änderungen von Teil-FCL angepasst. So können wir unseren zugelassenen FNPT II im Umfang von 2 Stunden in die CRI MEP(L) Ausbildung mit einbeziehen. Die verbleibenden 3 Stunden Ausbildung erfolgen darauf aufbauend im Luftfahrzeug.

Trainingspunkte die nun im Simulator stattfinden:

  • Familiarization with engine failures during T/O Phase
  • SE Climb with VBlue
  • Demonstration of VMCA
  • Engine Shutdown and restart Procedures
  • SE Training in landing configuration
  • SE Go Arounds in diff. aircraft configurations

Erweiterung der CRI Berechtigung 

Gem. FCL.905 Absatz (b) können die Rechte eines CRIs auf ein anderes Luftfahrzeugmuster, eine andere Klasse erweitert werden, sofern der Antragsteller in den letzten 12 Monaten folgendes absolviert, hat:

  • 15 Stunden Flugzeit als PIC auf Flugzeugen der entsprechenden Flugzeugklasse oder des entsprechenden Flugzeugmusters
  • einen Schulungsflug auf dem rechten Sitz unter der Aufsicht eines anderen CRI oder FI, der für diese Klasse oder dieses Muster qualifiziert ist, auf dem anderen Pilotensitz

Durch das im vorigen Absatz beschriebene Verfahren ist es Inhabern einer CRI SEP(L) Lehrberechtigung möglich, die auf einmotorigen Kolbenflugzeugen erworbene Lehrberechtigung auf eine CRI Lehrberechtigung für z.B. „Cessna SET“ zu erweitern.

Verlängerung der CRI Berechtigung  

Für die Verlängerung der CRI Berechtigung ist es erforderlich, dass der Inhaber gem. FCL.940.CRI zwei der folgenden drei Bedingungen erfüllt.

  1. mindestens 10 Flugstunden als CRI. Wenn der Bewerber CRI-Rechte sowohl für einmotorige als auch für mehrmotorige Flugzeuge besitzt, müssen diese Flugunterrichtsstunden gleichmäßig auf die einmotorigen und mehrmotorigen Flugzeuge verteilt sein.
  2. eine Auffrischungsschulung als CRI bei einer ATO oder einer zuständigen Behörde absolvieren
  3. die Kompetenzbeurteilung gemäß FCL.935 für mehrmotorige bzw. einmotorige Flugzeuge bestehen

Für mindestens jede zweite Verlängerung eines CRI-Zeugnisses muss der Inhaber die Anforderung gem. Absatz 3. erfüllt haben.

Voraussetzungen für einmotorige Flugzeuge (CRI SEP)

  • 300 Flugstunden als Pilot
  • 30 Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer in der entsprechenden Klasse

Voraussetzungen für mehrmotorige Flugzeuge (CRI MEP)

  • 500 Flugstunden als Pilot
  • 30 Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer in der entsprechenden Klasse