TL Aviation

Klassenberechtigung MEP(L) 

TL Aviation

MEP(L) Ausbildung

Als fliegerische Weiterbildung, auch um mit einem erhöhten Sicherheitsniveau Flüge bei Nacht, IFR Flüge oder Flüge über längerer Wasserstrecken außerhalb der Gleitdistanz eines jeden einmotorigen Luftfahrzeugs durchführen zu können, empfiehlt sich der Erwerb der zweimot Berechtigung. Die MEP(L) Ausbildung gem. Teil FCL.700 berechtigt Sie, zweimotorige kolbengetriebene Luftfahrzeuge als verantwortlicher Luftfahrzeugführer zu fliegen.

Theoretische Ausbildung

Diese besteht gem. FCL.725.A. a) (1) mindestens aus 7 Stunden theoretischem Unterricht, in dem Sie sich mit den im Luftfahrzeug installierten Systemen und Flugsteuerungssystemen beschäftigen. Dazu gehört auch der sogenannte „Dry-Drill“, das Erlernen der notwendigen Notverfahren und das Abrufen aus dem Gedächtnis. Denn ein Triebwerksausfall unmittelbar nach dem Start erlaubt nicht das Blättern in einer Checkliste.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung findet nach Sichtflugregeln (VFR) oder Instrumentenflugregeln (IFR) statt und beinhaltet gem. FCL.725.A. a) (2) mindestens 2:30h Normalverfahren und 3:30h praktische Ausbildung in Triebwerksausfallverfahren und asymmetrischen Flugtechniken. Dadurch sind Sie auf Ihren Checkflug mit einem Prüfer der ATO bestens vorbereitet.

Sollten Sie noch nie im Besitz einer MEP(L)-IR Berechtigung gewesen sein und möchten z.B. die Rechte Ihrer zuvor erworbenen CB-IR SEP(L) Berechtigung auch auf zweimotorige Luftfahrzeuge erweitern, ist zunächst der Erwerb der Klassenberechtigung MEP(L) unter Sichtflugwetterbedingungen notwendig und nach einer 5-stündigen IR Ausbildung sowie einem sich anschließenden IFR Checkflug erhält der Bewerber die MEP PIC/IR Rechte gem. Teil-FCL Anlage „6Aa“.

 

Zusammenfassung

  • 7 Stunden theoretische Ausbildung mit abschließender Prüfung in der ATO
  • 2:30 Stunden Flugzeit Basisausbildung
  • 3:30 Stunden Flugzeit mit dem Schwerpunkt der Schulung in Triebwerksausfällen und asymmetrischen Flugzuständen
  • Der optionale anschließende Teil zur Erweiterung der Instrumentenflugberechtigung auf MEP(L)-IR umfasst 5 weitere Flugstunden mit Lehrer, in denen ausschließlich nach IFR geflogen wird.
  • Die MEP(L) Ausbildung wird mit einer praktischen Prüfung abgeschlossen.
  • Die Erweiterung der IFR-Berechtigung erfordert eine zusätzliche Prüfung.

Voraussetzungen

  • PPL(A) oder CPL(A) gem. Teil-FCL
  • Gültige Klassenberechtigung SEP(L) ggf. SEP(L) / IR
  • Medical der Klasse I oder Klasse II (mit Reintonaudiometrie für IR Bewerber)
  • Mindestens 70 Stunden gesamte Flugerfahrung als PIC auf Flugzeugen
  • Englisch Sprachlevel „ICAO Englisch Level 4“